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HPG Heublein Piepenbrock Dr. Gester Rechtsanwälte Fachanwälte Partnerschaft mbB

Fachanwalt für Transportrecht und Speditionsrecht

HPG ist eine Partnerschaft von Rechtsanwälten mit 2 Notaren, die im nationalen und internationalen Transport- und Speditionsrecht tätig ist und über jahrzehntelange Kompetenz und Erfahrung in diesem Bereich verfügt.

Das Transport- und Speditionsrecht umfasst alle Aspekte des Gütertransportes zu Wasser, zu Land und in der Luft und der damit einhergehenden Haftungsfragen. In diesem Rechtsgebiet geht es um die Geltendmachung oder Abwehr von Schäden am Transportgut unter Einbeziehung der beteiligten Versicherer. Hierbei sind kurze Verjährungsfristen von teilweise nur einem Jahr sowie spezifische Rüge- und Anzeigepflichten des Geschädigten zwingend zu beachten, damit die Rechtsverfolgung gelingt.

Das Transportrecht ist ein schnelles Recht, das eine kurzfristige Reaktion innerhalb gewisser Fristen erwartet.

KONTAKT

TEL: 030 – 88 77 453 – 0

FAX: 030 – 88 77 453 – 45

E-MAIL: kontakt@hpglaw.de

ANSCHRIFT:

Kurfürstendamm 42
10719 Berlin

Unsere Fachanwaltszulassungen:

Zum Transportrecht zählen die Bereiche Land-, Luft- und Schienentransport, Binnenschifffahrt sowie multimodale Verkehre, Lagerrecht nebst logistischen Dienstleistungen.  In diesen Gebieten beraten, vertreten wir in allen Fragen rund um den Transport der Waren im In- und Ausland. Unser Schwerpunkt liegt dabei im Bereich des nationalen und internationalen Straßengüterverkehrs. Wir unterstützen Sie nicht nur in außergerichtlichen Fragen sondern auch bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Forderungen oder bei der der Abwehr von Schadensersatzforderungen.

Auch bei der Gestaltung sämtliche Vertragsbeziehungen im Bereich des Transportrechts, der Lagerverträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen sind wir aufgrund unserer Expertise regelmäßig betraut.

Bei dem Speditionsrecht geht es um die rechtliche Organisation des Transportes sowie der Planung der gesamten Transportkette direkt vom Versender zum Endkunden unter Berücksichtigung der einzudeckenden notwendigen Versicherungen.

Im Bereich Transport-Versicherungsrecht vertreten wir regelmäßig inländische Versicherer, Versicherungsmakler und gewerbliche Großkunden sowie private Kunden. Hierbei geht es regelmäßig um die Frage der Deckung für Schadensfälle, der Sicherung und Abwehr von Ansprüchen, Regresse aufgrund von Versicherungsfällen. Im Transport-Versicherungsrecht spielen Verkehrshaftungsversicherungen sowie Transportgüterversicherungen regelmäßig eine große Rolle.

Daneben verfügt unsere Kanzlei über eine ausgewiesene Expertise im Bereich des Sachversicherungsrechts. Dort sind wir seit Jahren für inländische Versicherer erfolgreich tätig.

 

Wir beraten bei allen Fragen rund um die Einstellung neuer Mitarbeiter und bestehender Arbeitsverhältnisse mit Lkw-Fahrern, Lagermitarbeitern und sonstigen Beschäftigten im Transportgewerbe.

Büroräume, Lagerhallen und Umschlagplätze sind für den Betrieb von grundlegender Bedeutung. Der Fachanwalt für Mietrecht ist Experte für alle Fragen rund um Ihre Geschäftsräume und berät Sie insbesondere beim Abschluss der Mietverträge und bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter. Aber auch für private Mieter bieten wir einen umfassenden Service.

Sie besitzen Immobilien und suchen einen Fachanwalt für Wohneigentumsrecht, der Sie vertritt? Wir stehen bei allen Fragen rund um die eigenen vier Wände an Ihrer Seite und beraten Sie auch über Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter.

Wir

vertreten Speditionen, Möbelspediteure, Frachtführer, Versicherungen und Logistikunternehmen, aber auch Privatpersonen aus dem ganzen Bundesgebiet im Speditions- und Transportrecht inklusive der angrenzenden Rechtsgebiete. Hierbei befassen wir uns mit der Haftung dieser Spediteure, Lagerhalter, Umzugsunternehmen und Frachtführer für Transportschäden, machen aktiv Ansprüche geltend oder helfen bei der Abwehr derartiger Ansprüche.

Die Durchsetzung und Abwehr von Frachtlohn, Speditionsentgelten, Standgeldforderungen und Lagergeld zählen dazu ebenso wie die Beratung in Bezug auf die nötigen Versicherungen, sei es Verkehrshaftungs- oder Transportgüterversicherungen. Beratung erfolgt auch zu den Themen Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung in den Bereichen Logistik, Spedition, Fracht und Lager sowie zu dem Thema Pfandrecht an den Waren und Insolvenzen der an der Transportkette beteiligten Vertragspartner.

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